Die Diagnose dissoziative Identitätsstörung erscheint als ein sinnvolles Konzept, das einerseits die Behandlung einer schwierigen Patientinnengruppe ermöglicht, die sonst in Gefahr stünde zu chronifizieren, was zu hohen Folgebelastungen sowohl für den/die PatientInnen selbst als auch für das Gesundheitswesen führen könnte (Rivera 1991). Andererseits ermöglicht die Diagnose einer DIS – am besten als eigenes Störungsbild in der Struktur der Gesamtpersönlichkeit verstanden – eine in ihrer klinischen Phänomenologie heterogene Gruppe von Patientinnen aufgrund gemeinsamer ätiologischer (Trauma) und struktureller (Identitätsfragmentierung) Faktoren zu erfassen und ihnen besser gerecht zu werden.
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